Mindestlohn und Minijob-Grenze angehoben

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Thematik: Steuern & Recht

Ab Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 € brutto pro Stunde. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf am 10. Juni 2022 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns umgesetzt. Zukünftige Anpassungen sollen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 € pro Stunde eingeführt. Er betrug Ende 2021 9,60 €, ab dem 1. Januar 2022 9,82 € und beträgt ab dem 1. Juli 2022 aktuell 10,45 € pro Stunde.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die Verdienstgrenzen der geringfügig entlohnten Beschäftigungen – die sogenannten Minijobs oder 450-Euro-Jobs, aus. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 die Minijob-Grenze von bisher 450 € auf 520 €. Die Höchstgrenze für so genannte Midijobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 € auf 1.600 € monatlich an.

 

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